Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen und -Datenschutzhinweise

huma | Vatertag Gewinnspiel | Teilnahmebedingungen

Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Teilnahmebedingungen bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern (z. B. „Teilnehmer“ und „Gewinner“) die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Teilnahmebedingungen: Vorbemerkung

Veranstalter des VATERTAG-Gewinnspiels ist die Jost Hurler Verwaltungs GmbH & Co GG  vertreten durch die IPH Centermanagement GmbH (nachfolgend „Veranstalter“), Impressum unter: huma.de/impressum) Die Teilnahme am VATERTAG-Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

I. Allgemeines 1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am VATERTAG-Gewinn-spiel des Veranstalters durch die Teilnehmer. 2. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die ein Vater ist und älter als 18 Jahre; vorstehend und nachfolgend „Teilnehmer“. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Angestellte, freie Mitarbeiter und Bevollmächtigte des Veranstalters, etwaiger Kooperationspartner und der ansässigen Mieter sowie deren Angehörige. Jeder Teilnehmer darf an dem VATERTAG-Gewinnspiel nur einmal teilnehmen. 3. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund die Teilnahme von einzelnen Personen von vornherein abzulehnen oder sie später vom VATERTAG-Gewinnspiel auszuschließen und auch den Gewinn zurückzufordern. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel in Fällen von Missbrauch oder sonstigen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen. Der Veranstalter ist auch berechtigt, dass VATERTAG-Gewinnspiel auch ganz abzusagen; nach dessen Beginn allerdings nur aus wichtigem Grund. 4. Die Teilnahme am VATERTAG-Gewinnspiel ist ausschließlich im Zeitraum vom 24.04.2024 bis 04.05.2024, über diese Teilnahmekarte möglich.

II. Durchführung und Abwicklung 1. Die Teilnahme am VATERTAG-Gewinnspiel erfolgt aus-schließlich durch folgendes Vorgehen: Die Teilnehmer müssen eine Schätzung über die Menge der Kronkorken in Form dieser Teilnahmekarte an die huma Shoppingwelt übergeben. Die Teilnahmekarten werden gesammelt und nach Beendigung des Gewinnspielzeitraums werden die Gewinner ausgewählt. Alle Teilnehmer stimmen der Veröffentlichung des Namens der Gewinner zu.

2. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn ist weder auszahlbar noch ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter vor, einen gleich- wertigen Ersatzpreis zu vergeben. 3. Die GewinnerInnen werden nach Nähe zur korrekten Anzahl an Kronkorken, im Falle eines Gleichstandes nach Zufallsprinzip ausgewählt und erhalten bis zum 06.05.2024 Bescheid, ob Sie gewonnen haben. Sollte der Gewinner den Gewinn nicht bis zum 08.05.2024 abgeholt werden, verfällt der Anspruch. Der Gewinn muss gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises unverzüglich mitgenommen werden. Die Gewinnübergabe erfolgt durch den Infocounter vor Ort.

III.          Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des VATERTAG-Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, den Modus des VATERTAG-Gewinnspiels jederzeit und ohne Vorankündigung zu verändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software sowie Rechtsverletzungen Dritter, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des VATERTAG-Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des VATERTAG-Gewinnspiels. Sofern eine Änderung oder vorzeitige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann der Veranstalter von diesem Schadenersatz verlangen. Das VATERTAG-Gewinnspiel kann insbesondere wegen technischen Störungen oder Wartungsarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein, ohne dass Teilnehmern hieraus Ansprüche gegen den Veranstalter des VATERTAG-Gewinnspiels erwachsen würden. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zu erweitern. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

IV.          Haftung des Veranstalters Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungs-ausschlüsse und -begrenzungen: 1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadens-ursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 2. Weiter gilt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des VATERTAG-Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertrags-typischen Schaden. 3. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten. 4. Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 5. Der Haftungsaus-schluss bzw. die Haftungsbeschränkungen des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.

VI. Schlussbestimmungen 1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 2. Der Veranstalter gewährt im Rahmen des VATERTAG-Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen. Der Veranstalter speichert die personenbezogenen Daten des jeweiligen Teilnehmers ausschließlich zum Zwecke des VATERTAG-Gewinnspiels. Der Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löscht der Veranstalter, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränkt die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG). 4. Sollten einzelne dieser Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 5. Mit der Teilnahme am VATERTAG-Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

[Oberhausen, 18.04.2024]