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Teilnahmebedingungen

Vorbemerkung
Veranstalter des MUTTERTAG-Gewinnspiels ist die IPH Center Management GmbH (nachfolgend „Veranstalter“),
Impressum unter: huma.de/impressum
Die Teilnahme am MUTTERTAG-Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

I. Allgemeines

  1. Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am MUTTERTAG-Gewinnspiel des Veranstalters durch die Teilnehmer.
  2. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die für eine volljährige Person (Mutter) teilnimmt; vorstehend und nachfolgend „Teilnehmer“. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Angestellte, freie Mitarbeiter und Bevollmächtigte des Veranstalters, etwaiger Kooperationspartner und der ansässigen Mieter sowie deren Angehörige. Jeder Teilnehmer darf an dem MUTTERTAG-Gewinnspiel nur einmal teilnehmen.
  3. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund die Teilnahme von einzelnen Personen von vornherein abzulehnen oder sie später vom MUTTERTAG-Gewinnspiel auszuschließen und auch den Gewinn zurückzufordern. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel in Fällen von Missbrauch oder sonstigen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen. Der Veranstalter ist auch berechtigt, dass MUTTERTAG-Gewinnspiel auch ganz abzusagen; nach dessen Beginn allerdings nur aus wichtigem Grund.
  4. Die Teilnahme am MUTTERTAG-Gewinnspiel ist ausschließlich im Zeitraum vom 19.04.2023 bis 06.05.2023, über Social Media oder den huma Info-Point möglich.

II. Durchführung und Abwicklung

  1. Die Teilnahme am MUTTERTAG-Gewinnspiel erfolgt ausschließlich durch folgendes Vorgehen:
    Die TeilnehmerInnen müssen eine Arbeit in Form eines Fotos oder in Person an die huma Shoppingwelt übergeben. Alle Teilnehmer nehmen für ihre Mutter teil. Die Arbeiten werden gesammelt und nach Beendigung des Gewinnspielzeitraums werden die Gewinner ausgewählt. Alle Teilnehmer stimmen der Veröffentlichung der abgegebenen Arbeiten zu. Nach Beendigung des Gewinnspiels können diese wieder abgeholt werden.
  2. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn ist weder auszahlbar noch ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.
  3. Die GewinnerInnen werden per Zufallsprinzip ausgewählt und erhalten bis zum 15.05.2023 Bescheid, ob Sie gewonnen haben. Sollte der Gewinner den Gewinn nicht bis zum 01.06.2023 abgeholt werden, verfällt der Anspruch. Der Gewinn muss gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises unverzüglich mitgenommen werden. Die Gewinnübergabe erfolgt durch den Infocounter vor Ort.

III. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des MUTTERTAG-Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, den Modus des MUTTERTAG-Gewinnspiels jederzeit und ohne Vorankündigung zu verändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software sowie Rechtsverletzungen Dritter, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des MUTTERTAG-Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des MUTTERTAG-Gewinnspiels. Sofern eine Änderung oder vorzeitige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann der Veranstalter von diesem Schadenersatz verlangen. Das MUTTERTAG-Gewinnspiel kann insbesondere wegen technischen Störungen oder Wartungsarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein, ohne dass Teilnehmern hieraus Ansprüche gegen den Veranstalter des MUTTERTAG-Gewinnspiels erwachsen würden. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zu erweitern. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
IV. Haftung des Veranstalters
Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:

  1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  2. Weiter gilt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des MUTTERTAG-Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer regelmäßig vertrauen. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
  4. Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  5. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkungen des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.
    VI. Schlussbestimmungen
  6. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  7. Der Veranstalter gewährt im Rahmen des MUTTERTAG-Gewinnspiels den größtmöglichen datenschutzrechtlichen Standard und beachtet alle diesbezüglich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen. Der Veranstalter speichert die personenbezogenen Daten des jeweiligen Teilnehmers ausschließlich zum Zwecke des MUTTERTAG-Gewinnspiels. Der Teilnehmer erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis mit der Speicherung und Verwendung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zu dem oben genannten Zweck.
  8. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG).
  9. Sollten einzelne dieser Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  10. Mit der Teilnahme am MUTTERTAG-Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
    [Oberhausen, 14.04.2023]